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Arbeitsrecht in Namibia: Was deutsche Unternehmen wissen müssen

Wenn deutsche Unternehmen Personal in Namibia anstellen, treffen zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander. Das namibische Arbeitsrecht (maßgeblich geregelt im Labour Act No. 11 of 2007) ist in vielen Bereichen stark arbeitnehmerfreundlich. Ein Fehler bei der Vertragsgestaltung oder Kündigung kann zu teuren Verfahren vor dem sogenannten Labour Commissioner führen.

Als Ihr lokaler Employer of Record (EoR) federn wir dieses Risiko ab. Wir stellen sicher, dass Ihre Arbeitsverträge zu 100 % konform mit dem namibischen Gesetz sind. Hier sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Geschäftsviertel in Windhoek, Namibia – Symbol für rechtssichere Beschäftigung nach namibischem Arbeitsrecht

1. Arbeitsverträge und Probezeit

Schriftform: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwingend erforderlich und muss bestimmte gesetzliche Mindestangaben enthalten.

Befristung vs. Festanstellung: Befristete Verträge sind möglich, erfordern aber oft eine sachliche Begründung. Werden befristete Verträge mehrfach ohne guten Grund verlängert, kann dies rechtlich als unbefristetes Arbeitsverhältnis gewertet werden. Ob eine eigene Niederlassung oder ein EoR für Ihren Fall sinnvoller ist, beeinflusst auch diese Vertragsgestaltung maßgeblich.

Probezeit (Probation): Das Gesetz schreibt keine feste Probezeit vor, üblich sind jedoch 3 bis 6 Monate. Wichtig: Auch in der Probezeit bedarf eine Kündigung eines validen Grundes und der Einhaltung eines fairen Prozesses. Eine fristlose Kündigung „ohne Grund" (wie in Deutschland oft praktiziert) ist in Namibia rechtlich sehr riskant.

2. Arbeitszeiten und Überstunden

Reguläre Arbeitszeit: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche (meist aufgeteilt auf 5 Tage à 9 Stunden oder 6 Tage à 7,5 Stunden).

Überstunden: Sind auf 3 Stunden pro Tag oder 10 Stunden pro Woche begrenzt. Sie müssen mit dem 1,5-fachen des normalen Stundenlohns vergütet werden. Sonntags- oder Feiertagsarbeit erfordert den doppelten Lohn.

Unser EoR-Tipp: Für Führungskräfte (Senior Management) können im Vertrag abweichende Regelungen getroffen werden, die Überstunden mit dem Festgehalt abgelten.

3. Urlaubsanspruch und Krankheit (Sick Leave)

Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 4 aufeinanderfolgende Wochen bezahlten Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei einer 6-Tage-Woche 24 Tagen.

Krankenstand: Namibia hat ein spezielles System für Krankheitstage. In einem Zyklus von 36 Monaten hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Krankheitstage in Höhe der Arbeitstage, die er in einem Zeitraum von 6 Wochen normalerweise arbeiten würde (bei einer 5-Tage-Woche sind das 30 bezahlte Krankheitstage in 3 Jahren). Ein ärztliches Attest ist bei mehr als 2 aufeinanderfolgenden Fehltagen Pflicht.

4. Kündigung und Abfindung (Severance Pay)

Eine der größten Herausforderungen für ausländische Arbeitgeber ist der Kündigungsschutz.

Kündigungsgründe: Eine Kündigung muss immer „fair" sein – sowohl inhaltlich (Substantive Fairness, z. B. wegen Inkompetenz, Fehlverhalten oder betriebsbedingten Gründen) als auch prozessual (Procedural Fairness, d. h. es muss vorher zwingend eine offizielle Anhörung stattfinden).

Kündigungsfristen:

  • Unter 4 Wochen Betriebszugehörigkeit: 1 Tag
  • 1 bis 12 Monate: 1 Woche
  • Über 1 Jahr: 1 Monat

Abfindung: Wird ein Mitarbeiter ohne eigenes Verschulden entlassen (z. B. betriebsbedingt) und war er mindestens 12 Monate angestellt, steht ihm gesetzlich eine Abfindung zu (mindestens 1 Wochenlohn pro vollendetem Dienstjahr). Die genaue Kalkulation hängt von den vereinbarten Lohnkosten und Zusatzleistungen ab.

Ihre Lösung: Volle Compliance ohne eigene Entität

Das namibische Arbeitsrecht erfordert tiefes lokales Know-how. Mit BRYCH CAPITAL AND CONSULTING CC als Ihrem Employer of Record lagern Sie diese rechtlichen Risiken vollständig an uns aus. Wir kümmern uns um rechtssichere Verträge, ordnungsgemäße Anhörungen und korrekte Urlaubsabrechnungen.

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